
Gewässerrenaturierung
Mit interdisziplinärer Fachkompetenz begleiten wir alle Projektphasen
Die Renaturierung unserer Gewässer leistet einen wichtigen Beitrag zu deren Verbesserung, zum Hochwasserschutz und der Nachhaltigkeit

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
Die Gewässer sind aktuell oft in einem schlechten Zustand. Sie wurden in der Vergangenheit verbaut, begradigt und verändert.
Ziel jeder Gewässerrenaturierung durch AFRY's Experten ist die Verbesserung des Zustandes im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Dabei begleiten wir die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, so dass durch den Rückbau der Querbauwerke die Fische und kleinen Gewässerlebewesen die Gewässer wieder durchwandern können. Hierzu werden Fischaufstiegsanlagen entsprechend der Leitfischarten geplant.
Vorbereitung auf zu erwartende Extreme
Zur Verbesserung der Strukturen werden gemäß dem Gewässertyp Strukturelemente in der Sohle, den Böschungen und dem Gewässerumfeld vorgesehen.
Als Folge des Klimawandels erwartet die Wissenschaft eine höhere Wahrscheinlichkeit für Hochwasser und Niedrigwasser. Eine gute Fließgewässerstruktur, mit einer Biotopvernetzung vom Gewässer in die Aue, kann resilienter auf erwartbare Extreme reagieren.
Diese Aspekte fließen in den Planungsprozess bei AFRY mit ein.
Durch den Einsatz von ingenieurbiologischen Bauweisen können technische Funktionen mittels naturnaher Gestaltungen erfolgen, ein Beispiel hierfür ist die Ufersicherung durch Lebendfaschinen.


Die europäische Wasserrahmenrichtlinie
Der Schutz und die Verbesserung unserer Gewässer wird durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefordert. Jedes Vorhaben, welches einen Einfluss auf einen Wasserkörper nach der WRRL haben kann, benötigt zur Genehmigung einen Fachbeitrag nach WRRL.
In diesem Fachbeitrag werden die Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich der Ziele der WRRL geprüft, wobei besonders die Einhaltung von Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot von Bedeutung sind. Diese Prüfung erfolgt für alle potentiell betroffenen Wasserkörper, wobei die Betrachtung von Oberflächenwasserkörpern und Grundwasserkörpern getrennt durchgeführt wird.
Die Erstellung der Fachbeiträge erfolgt bei AFRY unter Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke und Rechtsurteile, so dass der Auftraggeber zur Genehmigung eine rechtssichere Unterlage einreichen kann.
Unser Angebot im Bereich Gewässerrenaturierung
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Hydraulische Gutachten
- Hydrologische und hydrogeologische Gutachten
- Renaturierung Fließgewässer und Kleingewässer
- Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
- Sedimentmanagement und Tidegewässer
- Revitalisierung Moore
- Identifizieren der betroffenen Wasserkörper
- Bewertung Ausgangszustand
- Vorhabenbeschreibung und Identifizierung der Wirkfaktoren
- Prognose und Bewertung der Auswirkungen auf die Wasserkörper (Prüfung Verschlechterungsverbot)
- Prognose und Bewertung der Auswirkungen auf das Bewirtschaftungsprogramm (Prüfung Verbesserungsgebot)
- Hier finden Sie einen hilfreichen Überblick für Vorhabenträger
- Hydraulische Leistungsnachweise
- Aufstaunachweise an Brücken und Durchlässen
- Hydraulische Beratung
- Hier weiterführende Informationen erhalten
- Hydrologische Beratungen
- SCS-Verfahren und hydrologische Berechnungen
- Hydrogeologische Berechnungen
- Hier weiterführende Informationen erhalten
- Förderung der eigendynamischen Gewässerentwicklung
- Anschluss Altarme und Auengewässer
- Rückbau Rohrleitungen, Neubau Gewässerprofil
- Verbesserung Gewässerstruktur
- Ingenieurbiologische Ufersicherungen
- Schaffung von Retentionsräumen
- Unterstützung bei Fördermittelanträgen
- Schaffung von Biotopen und Lebensräumen durch Kleingewässer
- Rückbau Querbauwerke, Wehre, Sohlschwellen
- Neubau Fischaufstiegsanlagen nach DWA-Merkblatt 509
- Sedimentdurchgängigkeit
- Beratungen zur Sedimentdurchgängigkeit
- Hydromorphologische Beratung
- Wiedervernässung von Moorflächen
- Sicherung Zielwasserstände durch Staubauwerke
- Förderung Moorlandschaften und Sicherung der besonderen Lebensräume